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Temporäres Modellflugverbot aufgehoben

Letzte Woche gab es eine Kollision von einem Thermiksegler und einem Atos Starrflügler, in ca. 100 m Höhe über dem Startplatz. Die Aufregung war gross, aber der Atos konnte sich vom Modell befreien und flog danach noch eine Stunde weiter. Das Modellflugzeug war aber Schrott. Alle waren angespannt, auch ich und die Schuld fiel sofort auf den Modellpiloten, der sehr geknickt war. Dafür möchte ich mich als Luftaufsicht entschuldigen, man sollte immer beide Seiten hören, bevor man jemanden verurteilt. Die Aufregung war groß…

Erst nachdem der Atospilot gelandet war, kam sein Bericht, das er das Modell steigen sah und gezielt zum Bart flog. Erst durch dieses Manöver kam es zum Zusammenstoss.

Wir hatten am Samstagabend ein Treffen mit einigen aktiven Modellfliegern und eine richtig gute Diskussion. Alles blieb fair und sachlich und das Verbot wurde aufgehoben.

Wir kamen zur Erkenntniss, daß ein Mischbetrieb wie bisher durchaus möglich ist. 

  • eine 100 prozentige Sicherheit gibt es nicht, was jährliche Kollisionen zwischen Schirmen und Drachen untereinander zeigen

Alle Piloten sind jetzt noch sensibler! Wenn viel Betrieb ist, wie z.B. am Samstag, ist klar das keine Modelle fliegen. Bei schwachen und zu starken Bedingungen, aber bei wenigen Schirmen, sehen wir es als kein Problem an. Die anwesenden Drachenflieger, empfinden die Gleitschirme, als ähnliche Bojen und fliegen entsprechend defensiv, um uns herum.

Eigentlich sollten wir uns alle respektieren und im Falle des Falles, nicht auf das Recht beharren und einen Bogen um etwaige Hindernisse fliegen. Es geht bei uns um Spaß und Sicherheit und nicht um eine WM.

Sicherheit und Spaß gehen vor! Wer sich das nicht zutraut, muss für sich selber entscheiden zu fliegen. Bei Annäherungen, egal welcher Art, am Besten persönlich auf die Piloten zugehen

– Kommunikation ist alles!

Auch auf die Modellflieger die unten starten, oder über Schrattenbach achten! Rechtlich dürfen die das, genauso wie auf unserem Grundstück, das zu einem Teil unserem Mitglied Hermann Zelt gehört.

Mit der Erlaubniss des Grundstückseigentümers ist dort das Modellfliegen rechtlich erlaubt. Die Modellpiloten haben alle eine gültige Versicherung und einen Kentniss- bzw. Schulungsnachweiss, sowie eine Zulassungsnummer vom Luftfahrtbundesamt. Diese Vorgaben erlauben erst ein legales Fliegen, wie bei uns Drachen und Gleitschirmen.

Obligatorisch ist auch die Nullpromillegrenze, bei allen Flugsportarten. Wer sich nicht daran hält, verliert seinen Versicherungsschutz!

Fliegen und Fliegen lassen.

Michael Schneider (2.Vorstand) und Luftaufsicht