Gelände

Schrattenbach ist ein Starkwindfluggebiet. Geflogen wird von ca. 12 km/h bei sehr kalter Luft, bis ca. 25-30 km/h! Eine solide Rückwärtsstarttechnik ist erforderlich. Für Piloten, die solche Bedingungen nicht gewohnt sind, ist es unbedingt ratsam, sich zuerst bei den einheimischen Piloten ein paar Tipps zu holen. Eine Gelände und Geahreneinweisung ist obligatorisch.

Bei kräftigem Wind (ca. 25km/h) kannst du wunderschöne Soaringflüge mit Blick auf das Allgäu und die Alpen genießen. An Tagen mit guter Wolkenthermik sind für geübte Piloten auch beeindruckende Streckenflüge bis ins bayerische Seenland möglich.


Fluggebietsinformationen


Startrichtung:SW-W-NW
Startplatzhöhe:810m
Höhenunterschied:ca. 70 m
Geländeart:HS + GS
Foto mit eingezeichnetem Fluggelände

Foto vom Flugstart


Anlage Allgäu Falcons

Starten


Der Startplatz befindet sich in einer Waldschneise, die steil abfällt. Eine sichere Starttechnik ist daher dringend erforderlich. Achte beim Starten bitte darauf, die toplandenden Piloten nicht zu behindern. Da mehrere Piloten gleichzeitig auslegen können, verständigt euch bitte gegenseitig über die Startreihenfolge!





Landen


Der GS-Landeplatz ist ein Toplandeplatz und befindet sich hinter dem Startbereich. Beim Toplanden muss der Rotorbereich hinter der Straße (Lee) unbedingt gemieden werden!

Unten am Hang gibt es keinen offiziellen Landeplatz. Der Notlandeplatz befindet sich auf dem gemähten Wiesenstreifen unterhalb des Startplatzes am Waldrand. Sollte das Landen dort nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen auch auf den Drachenlandeplatz ausgewichen werden. In allen Fällen ist auf weidende Tiere zu achten und nicht quer über die Wiesen zu laufen.

Bitte Rücksicht auf die Allgäu Falcons Brut-Center


Im Rahmen einer gegenseitigen und wertschätzenden Nachbarschaft bitten wir euch das Gelände der Allgäu Falcons (siehe Karte) nach den aktuell geltenden Regeln für den Überflug von Ortschaften zu vermeiden.
Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist. https://www.buzer.de/gesetz/3772/a53040.htm